Nein, die Situation der Welt ist gar nicht weihnachtlich friedfertig, sondern die Zeichen der Zeit stehen auf Konfrontation und Konflikt. In Großbrittanien feiert Wahlsieger Boris Johnson sein Austrittsprojekt aus der EU als Sieg des demokratischen Willens Großbrittaniens. Dabei bleibt aber die Frage, ob er und seine Partei wirklich eine Mehrheit der britischen Wähler hinter sich hat.
Beim Surfen im Netz fiel mir ein hochinteressanter Artikel des Portals „Nachdenkseiten“ zum britischen Wahlsystem auf, das den famosen Erfolg Boris Johnsons ja erst möglich machte. Würde man das englische Mehrheitswahlrecht auf die Bundesrepublik Deutschland anwenden, dann hätte die Bundestagswahl 2017 einen brisanten „britischen“ Effekt:
Die „historische“ Labour-Niederlage und das britische Wahlsystem
von Jens Berger
Boris Johnson bezeichnete das britische System eines reinen Mehrheitswahlrechts als das demokratischste der Welt. Das ist verständlich, sind seine Tories doch diesmal die großen Profiteure dieses Systems, bei dem gemäß des Abba-Schlagers „The Winner takes it all“ nur die Gewinner der Wahlkreise in das Parlament einziehen. Wie undemokratisch dieses System jedoch eigentlich ist, zeigt ein vereinfachter Blick auf die Ergebnisse der deutschen Wahlkreise bei den letzten Bundestagswahlen. Gäbe es keine Landeslisten, über die Abgeordnete nach dem Verhältniswahlrecht in den Bundestag einziehen, sähe die heutige Sitzverteilung folgendermaßen aus:
- CDU/CSU: 228 Sitze (77% der Sitze bei 32,9% der Stimmen)
- SPD: 58 Sitze (20% der Sitze bei 20,5% der Stimmen)
- Linke: 5 Sitze (1,7% der Sitze bei 9,2% der Stimmen)
- AfD: 3 Sitze (1,0% der Sitze bei 12,6% der Stimmen)*
- Grüne: 1 Sitz (0,3% der Sitze bei 8,9% der Stimmen)
- FDP: 0 Sitze (0% der Sitze bei 10,7% der Stimmen)
Gemäß dem britischen System wären übrigens weder Olaf Scholz, Horst Seehofer, Heiko Maas, Christine Lambrecht, Annegret Kramp-Karrenbauer, Julia Klöckner, Franziska Giffey noch Svenja Schulze „ministrabel“, da sie entweder über gar kein Bundestagsmandat verfügen oder über eine Liste in den Bundestag einzogen.